ASA - Sitzung
Die Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Unternehmen. Ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 20 Beschäftigten ist die Durchführung einer ASA Sitzung gesetzlich vorgeschrieben.
Zum Teilnehmerkreis gehören in der Regel Vertreter der Arbeitgeberseite, der Arbeitnehmerseite sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Die ASA Sitzung muss mindestens einmal pro Quartal stattfinden, kann jedoch je nach Bedarf auch häufiger abgehalten werden. In diesen Sitzungen werden aktuelle Arbeitsschutzthemen besprochen, Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter erarbeitet. Die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung einer ASA Sitzung sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Dazu gehört unter anderem die regelmäßige Durchführung der Sitzungen, die Dokumentation der Beschlüsse und Maßnahmen sowie die Einbeziehung aller relevanten Akteure in den Prozess. Die ASA Sitzung dient somit nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem dem Schutz und der Sicherheit der Beschäftigten im Unternehmen.

